Möchte man die Zeiterfassung einführen, benötigt man in der Regel die Akzeptanz der Mitarbeiter, vor allem, wenn diese das neue System selbst bedienen müssen. Die genaue Regelung der Arbeitszeiterfassung hat einzelfallbezogen zu erfolgen. Man kann entweder automatische Arbeitszeiterfassungssysteme nutzen, die Mitarbeiter selbst die Zeit manuell erfassen lassen oder Stundenzettel einführen.
In jedem Fall ist eine Reihe von Gesetzen und Rechten zu berücksichtigen:
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
das Telekommunikationsgesetz (TKG)